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Wie alt darf ein Reifen sein???

Verfasst: Di 11. Okt 2011, 07:18
von HaBe
Habe mir einen sehr schönen Felgensatz gekauft mit unbenutztem Hinterreifen...habe dann mal auf die DOT Nr. geschaut und gestaunt DOT E84E B8T 332.
Optisch ist er sehr gut aber kann ich den noch aufziehen ??????Was sagt der TÜV dazu ????? Was die Fahrsicherheit ???? :?


Gruß HaBe

Re: Wie alt darf ein Reifen sein???

Verfasst: Mi 12. Okt 2011, 07:11
von Franky
Moin HaBe.

Meist befindet sich die DOT-Nr. in einem ovalen Feld. Solltes es bei deinem Reifen die 332 sein?

Bis zum Jahr 2000 war sie 3stelllig. Würde bedeuten dass deine Pelle aus der 33. Produktionswoche aus dem Jahr 1992 ist (!) Somit rund 20 Jahre alt....... noch Fragen zur Sicherheit :?:

Oder handelt es sich bei der 332 nicht um die DOT-Nr. ?


Schau mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/DOT-Nummer

oder hier

http://www.google.de/imgres?imgurl=http ... CEEQ9QEwAQ

Gruß
Franky

Re: Wie alt darf ein Reifen sein???

Verfasst: Mi 12. Okt 2011, 10:36
von katana1135
Das ist doch ein guter Jahrgang. Mild im Geschmack und heftig im Abgang.

Jedenfalls ist der Abrieb vom Gummi/Profil reduziert. Bezüglich der Reifennutzung bin ich zwar etwas "schmerzbefreit", allerdings das wäre mir persönlich auch zu risikoangereichert.

Reifen, welche vernünftig gelagert sind (Temperatur, Druck, ohne Sonneneinwirkung), können sicherlich auch über die oftmals vorgeschobenen 6 Jahre im Strassenverkehr verwendet werden. Du kannst davon ausgehen, dass hier die Lobby der Industrie eine größere Theatralik an den Tag legt, als angebracht ist. Das bekommt dann eine Eigendynamik in der Öffentlichkeit. Demnach müssten alle Reifen mit einem höheren Alter auf der Autobahn explodieren.

Es steht allerdings fest, dass sich mit zunehmendem Alter die Eigenschaften des Reifens nicht zum Vorteil verändern. Der Reifen härtet im Material aus. Somit verlieren sich die empfindlich aufeinander abgestimmten Materialeigenschaften der Gummimischung, was zwangsläufig spürbare Veränderungen in den Fahreigenschaften nach sich zieht. Beispielsweise Eigendämpfung des Reifens, Spurstabilität, Verhalten bei Nässe und vor allem Grip. Über einen noch längere Zeitraum wird die Gummimischung auch spröde und du kannst in den Profilrillen entsprechende Alterrungsrisse entdecken. Spätestens dann ist der Reifen für den Fahrbetrieb auszusortieren.

Auf der GSX-R hatte ich einen 7-8 Jahre alten Reifen montiert. Damit konnte ich ohne Probleme auf der Autobahn 1000 Kilometer abreißen. Das Profil hielt ... "DreiWettterTaft". Allerdings in den Alpen machte sich selbst bei mir der fehlende Grip in den Kurven bemerkbar (und ich benötige wahrlich keine klebenden Reifen). Auch in der Spur fehlte mit etwas Stabilität.

Mein persönliches Haltbarkeitsdatum bei Reifen liegt bei 10 Jahren. Dabei akzeptiere ich die auftretenden Fahrwerksschwächen und strapaziere die hinter mir herfahrenden Zeitgenossen. Musste allerdings neulich feststellen - mit erneuerten Fahrwerkskomponenten an der Katana (überholte Gabel und erwachtem Schwingenlager) gibt es mehr Feedback von den Reifen. Defizite sind nun deutlich spürbarer. Folglich wird zukünftig der Zeitraum von mir überdacht.

Offizielle Handhabe hat der Ingenieur bei der Überwachungsbehörde der Verkehrssicherheit nach meinem Kenntnisstand nicht. Wenn er es entdeckt, sollte er jedoch einen Hinweis darüber in den Bericht schreiben.

Bei deinem Reifen ... selbst aus Sicht eines Reifenkamikaze ... dieser Reifen ist maximal für eine Museumskatana oder für die Brennplatte geeignet. In den üblichen Fahreinsatz gehört er defintiv nicht. Das wäre selbst mir zu riskant.

Re: Wie alt darf ein Reifen sein???

Verfasst: Mi 12. Okt 2011, 15:20
von HaBe
Danke für euere Antworten....wollte meine Bedenken bezüglich des "neuen" Reifens nur nochmal bestätigt haben....hatte mich schon gefreut für "kleines" einen kompl.
Radsatz erstanden zu haben....jetzt halt nur fast komplett......habe schon mal deschaut was so ein Reifen in 170/60 18" kostet :o :shock: :( ....muß der Umbau halt noch etwas warten.....

Hat vielleicht jemand eine Briefkopie mit der Reifenkombi einer GSXR-Felgen ( Sechsspeichen) mit 110/170 er Bereifung....würde mir für den TÜF schon helfen.


Gruß HaBe

Re: Wie alt darf ein Reifen sein???

Verfasst: Mi 12. Okt 2011, 16:40
von katana uli
Hab nen Gutachten für dei Kombination in verbindung mit ner Fischerfelge schick mal ne Mailadresse vileicht hilft dir das Weiter
und die Preiße sind echt heftig beim Metzeler :roll:

Re: Wie alt darf ein Reifen sein???

Verfasst: Do 13. Okt 2011, 12:45
von HaBe
Vielen Dank Uli....

habe deine Gutachten schon 2008 von dir bekommen...

Gruß HaBe

Re: Wie alt darf ein Reifen sein???

Verfasst: Do 13. Okt 2011, 15:09
von katana uli
Hast mal überlegt auf ne neuere Kombination zu gehen als die alten V reifen zum Beispiel nen160/60zr 18
Z8 den die Metzeler giebts auch nich ewig :roll: :roll:

Re: Wie alt darf ein Reifen sein???

Verfasst: Do 13. Okt 2011, 21:10
von HaBe
Ne mache ich erstmal nicht denn....

Er ist wieder da – aufgrund vielfacher Anfragen von Kundenseite hat Metzeler nun einen fast schon legendären Reifen nochmals aufgelegt: den ME1 in der besonders breiten Version 170/60 VB 18 mit der „CompK“-Sportmischung.
Der Reifen war Mitte der achtziger Jahre besonders beliebt als Hinterradbereifung für umgebaute Supersportmotorräder mit breiten Sonderfelgen (ab 4 Zoll). Da viele Liebhaber von Youngtimern wie etwa den ersten Suzuki GSX-R-Modellen oder den FZR 1000er-Yamahas nicht auf ihre edlen extrabreiten Felgen und den besonderen ME1-Grip verzichten möchten, beliefert Metzeler nun wieder diese treue Fangemeinde mit dem optimalen Hinterradreifen für ihre Supersport-Schätzchen, dem ME1 CompK 170/60 VB 18.


Weiß nur noch nicht wo ich die Reifenfreigabe her bekomme

Gruß HaBe

Re: Wie alt darf ein Reifen sein???

Verfasst: Fr 14. Okt 2011, 10:54
von katana uli
Der ME1 CompK 170/60 VB 18.

kostet beim Freundliche letztes Jahr noch ca 190 Tackern da bekommst du nen Satz Michelin dafür
und die Mischung ist im Nassen für nen Arsch hatte schon lange nicht mehr sollche Fahrwerkschwächen wie mit dem Teil vom weißem Strich rutschen ganz zu Schweigen
Bei nem Guten Prüfer / werkstat brauchst du kein Gutachten vorzeigen weil es sowas einfach nicht mehr giebt bei den Yountimmer
ist fast immer ne Einzelabnahme und wierd je nach aufwand berechnet

Re: Wie alt darf ein Reifen sein???

Verfasst: Fr 14. Okt 2011, 10:54
von katana uli
Der ME1 CompK 170/60 VB 18.

kostet beim Freundliche letztes Jahr noch ca 190 Tackern da bekommst du nen Satz Michelin dafür
und die Mischung ist im Nassen für nen Arsch hatte schon lange nicht mehr sollche Fahrwerkschwächen wie mit dem Teil vom weißem Strich rutschen ganz zu Schweigen
Bei nem Guten Prüfer / werkstat brauchst du kein Gutachten vorzeigen weil es sowas einfach nicht mehr giebt bei den Yountimmer
ist fast immer ne Einzelabnahme und wierd je nach aufwand berechnet