Übereinstimmungsbescheinigung ...
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Übereinstimmungsbescheinigung ...
In manchen Fällen ist es erforderlich, dass der Hersteller das genaue Alter des Fahrzeugs bestätigt. Bei Fahrzeugen, die bereits in Deutschland zugelassen waren ist dieser Nachweis in der Regel kein Problem. Anders sieht es dagegen aus, wenn es sich um ein Importfahrzeug mit reduzierten Papieren handelt, welches noch nie in Deutschland zugelassen worden ist. Hier möchte man allein schon wegen den verschiedenen TÜV-Vorgaben liebend gern eine Bescheingung haben, dass das Modell einem früheren Jahr (vor 1984) entspricht.
Für so einen Fall bietet Suzuki die Übereinstimmungsbescheinigung (Nationales COC - Certificate of Conformity) an, welches aussagt, dass das Fahrzeug älter als 25 Jahre ist. Für mindestens 25 Jahre alte Fahrzeuge stellt Suzuki zu einem reduzierten Preis von 49 € eine Bescheinigung nach Vergleichsdaten des deutschen Modells aus (unabhängig von der Herkunft des Fahrzeugs).
Voraussetzung:
(1) Vorlage einer Kopie der ausländischen Zulassungsbescheinigung Teil I oder II oder sonstige Unterlagen. Diese über einen Suzuki Vertragshändler mit Auftrag per mail oder Fax an Suzuki übermitteln.
(2) Zahlung der Gebühr (verwaltungstechnisch über den Vertragsändler)
Vielleicht hilft dieses dabei, ein paar Klassiker mehr auf deutsche Straßen zu bringen.
Ich könnte mir vorstellen, dass hierüber auch Fahrzeuge in ihrem Alter zurückdatiert werden können, die zwar von der Fahrgestellnummer ihr Alter haben, aber noch niemals zugelassen worden sind. Ansonsten wird man bei solchen Fahrzeugen Schwierigkeiten bei einer Erstzulassung bekommen (Abgasgutachten). Mal so als Idee.
Für so einen Fall bietet Suzuki die Übereinstimmungsbescheinigung (Nationales COC - Certificate of Conformity) an, welches aussagt, dass das Fahrzeug älter als 25 Jahre ist. Für mindestens 25 Jahre alte Fahrzeuge stellt Suzuki zu einem reduzierten Preis von 49 € eine Bescheinigung nach Vergleichsdaten des deutschen Modells aus (unabhängig von der Herkunft des Fahrzeugs).
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(1) Vorlage einer Kopie der ausländischen Zulassungsbescheinigung Teil I oder II oder sonstige Unterlagen. Diese über einen Suzuki Vertragshändler mit Auftrag per mail oder Fax an Suzuki übermitteln.
(2) Zahlung der Gebühr (verwaltungstechnisch über den Vertragsändler)
Vielleicht hilft dieses dabei, ein paar Klassiker mehr auf deutsche Straßen zu bringen.
Ich könnte mir vorstellen, dass hierüber auch Fahrzeuge in ihrem Alter zurückdatiert werden können, die zwar von der Fahrgestellnummer ihr Alter haben, aber noch niemals zugelassen worden sind. Ansonsten wird man bei solchen Fahrzeugen Schwierigkeiten bei einer Erstzulassung bekommen (Abgasgutachten). Mal so als Idee.
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Re: Übereinstimmungsbescheinigung ...
Wenn Fahrzeuge länger als sieben Jahre abgemeldet waren, werden sämtliche Daten beim KBA gelöscht. Ein Nachweis des Datums der ersten Zulassung ist dann nur noch über den zum Moped gehörende Fahrzeugbrief möglich. Wenn der auch über die Jahre verloren gegangen ist, wird das Fahrzeugalter "geschätzt", wenn man es wieder zulassen will. Hierbei entfernt man sich in der Regel nicht so weit vom Ersterscheinungsdatum des Fahrzeuges. Wenn ich also ein Moped habe, das noch nie zugelassen war, tue ich gut daran, nix von dem Brief zu erzählen, den ich eventuell noch in der Schublade habe. Das Moped wird dann quasi rückdatiert. Damit ist natürlich auch die für Sammler womöglich wertsteigernde Eigenschaft "noch nie zugelassen" weg.
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Re: Übereinstimmungsbescheinigung ...
Wer schätzt denn dann? Zulassungsbehörde oder TÜV?
Denke hier ist die Ableitung von der Fahrgestellnummer recht hilfreich. Anschließend kann dann davon ausgegangen werden, dass die Erstzulassung in der Nähe des eigentlichen Baujahres liegt. Hierüber kann ebenfalls bei Suzuki eine Bescheinigung angefragt werden. Somit hat man schon mal für den "Schätzer" eine Grundlage.
So eine Bescheinigung (für ein deutsches Fahrgestell) haben wir erst vor ein paar Tagen über den Club für eine Katana eingeholt. Ging sehr problemlos und kostet deutlich weniger als das nationale COC
Dieses wird offensichtlich erforderlich, wenn der Rahmen beispielsweise aus Japan kommt (wie im letzten Fall).
Denke hier ist die Ableitung von der Fahrgestellnummer recht hilfreich. Anschließend kann dann davon ausgegangen werden, dass die Erstzulassung in der Nähe des eigentlichen Baujahres liegt. Hierüber kann ebenfalls bei Suzuki eine Bescheinigung angefragt werden. Somit hat man schon mal für den "Schätzer" eine Grundlage.
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Re: Übereinstimmungsbescheinigung ...
In Zukunft kann die COC-Bescheinigung für Katanamodelle direkt über den Katana Owners Club abgewickelt werden.
Benötigt wird die ausländische Zulassungsbescheinigung (wie bereits zu Anfang erörtert).
Für die Beantragung einfach per PM bei mir melden.
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