der Gesetzgeber schliest zum 01.04.2012 eine seit Einführung der FZV im Jahre 2007 bestehende Gesetzeslücke:
Owi zwischen 115 und 170 Euro inkl. Verwaltungsgebühr und 3-4 Punkte beim KBA
Text siehe Link.
http://www.bma-magazin.de/news-archi...erhoehung.html
ohne db- Eater wird teuer
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Registriert: Mo 21. Mär 2011, 21:46
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Re: ohne db- Eater wird teuer
Es handelt sich hierbei ja wohl erstmal um einen Antrag oder Entwurf. Und wenn ich das richtig verstanden habe, geht es hier um die grundsätzliche Erlöschung der Betriebserlaubnis mit den anschließenden rechtlichen Folgen.
>> http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Druc ... 5-5-11.pdf
Demnach eine bewusste Änderung des Fahrzeugs, welche zum Verlust der Betriebserlaubnis führt. Hinsichtlich DB-Eater sind es also die Auspuffanlagen, bei denen der DB-Eater entfernt werden kann. Das würde dann aber auch gelten, wenn der Abstand der Blinker nicht eingehalten wird, oder die Spiegelfläche zu klein ist.
Die eigentliche Quelle der Veröffentlichung: http://www.rennleitung-110.de/projekt-1.html
Und wir treffen uns alle beim Motorradgottesdienst!
>> http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Druc ... 5-5-11.pdf
Demnach eine bewusste Änderung des Fahrzeugs, welche zum Verlust der Betriebserlaubnis führt. Hinsichtlich DB-Eater sind es also die Auspuffanlagen, bei denen der DB-Eater entfernt werden kann. Das würde dann aber auch gelten, wenn der Abstand der Blinker nicht eingehalten wird, oder die Spiegelfläche zu klein ist.
Die eigentliche Quelle der Veröffentlichung: http://www.rennleitung-110.de/projekt-1.html
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It's not the speed that kills you,
it's the sudden stop ...
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Re: ohne db- Eater wird teuer
Der Entwurf wurde auf dem Verkehrsgerichtstag 2010 in einer Arbeitsgruppe erstellt (sehr interessantes Symposium). Mittlerweile hat er die Ausschüsse der Verkehrsministerkonferenz passiert und muß nur noch bestätigt werden (was sollte dem entgegen stehen?).
Erlöschen der BE erfordert zur tatbestandsmäßigen Erfüllung nach §19 StVZO eine Kausalität zwischen bauartbedingter Veränderung und Gefährdung. Dies ist in diesem Fall (entfernen db-Killer) nicht gegeben, so dass ein Erlöschen der BE nicht vorliegen kann.
Es wird vermutlich nur eine weitere Tatbestandsnummer im Bußgeldkatalog eingeführt.
Vielleicht kommt es auch endlich zur Einführung der längst überfälligen Fz.Teile Verordnung in Angleichung an die entsprechende EG Richlinie (Nummer hab ich im Moment nicht im Kopf)
Erlöschen der BE erfordert zur tatbestandsmäßigen Erfüllung nach §19 StVZO eine Kausalität zwischen bauartbedingter Veränderung und Gefährdung. Dies ist in diesem Fall (entfernen db-Killer) nicht gegeben, so dass ein Erlöschen der BE nicht vorliegen kann.
Es wird vermutlich nur eine weitere Tatbestandsnummer im Bußgeldkatalog eingeführt.
Vielleicht kommt es auch endlich zur Einführung der längst überfälligen Fz.Teile Verordnung in Angleichung an die entsprechende EG Richlinie (Nummer hab ich im Moment nicht im Kopf)
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